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   LAG Hamm, 10.06.2020 - 3 Sa 23/20   

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https://dejure.org/2020,35367
LAG Hamm, 10.06.2020 - 3 Sa 23/20 (https://dejure.org/2020,35367)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.06.2020 - 3 Sa 23/20 (https://dejure.org/2020,35367)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. Juni 2020 - 3 Sa 23/20 (https://dejure.org/2020,35367)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 849/13

    Zulässigkeit der Berufung - Unterzeichnung der Berufungsschrift

    Auszug aus LAG Hamm, 10.06.2020 - 3 Sa 23/20
    Der Schriftzug muss sich als Wiedergabe eines Namens darstellen und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lassen, selbst wenn er flüchtig niedergelegt und von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichnet ist (BAG, 25.02.2015, 5 AZR 849/13; 6.9.2012, 2 AZR 858/11; BGH, 27.5.2015, IV ZB 32/14).

    Zwar mag zu Beginn der "Wellenlinie" ein schwächerer Druck zu erkennen sein; auch dieser Unterschied ist jedoch nicht so ausgeprägt, dass er als charakteristisches Merkmal herangezogen werden kann (vgl. dazu auch den unterschiedlichen Druck in den Bildern der Entscheidung des BAG, 25.2.2015, 5 AZR 849/13).

  • BAG, 17.05.2017 - 7 AZR 301/15

    Befristung - Vertretung - Entstehung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Hamm, 10.06.2020 - 3 Sa 23/20
    Fällt der bei Vertragsschluss gegebene Sachgrund für die Befristung später weg, entsteht daher kein unbefristetes Arbeitsverhältnis (BAG, 17.5.2017, 7 AZR 301/15).

    Der Sachgrund der Vertretung wird durch § 21 Abs. 1 BEEG konkretisiert (BAG, 17.5.2017,7 AZR 301/15).

  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 858/11

    Kündigung durch vollmachtlosen Vertreter - Beginn der Klagefrist

    Auszug aus LAG Hamm, 10.06.2020 - 3 Sa 23/20
    Der Schriftzug muss sich als Wiedergabe eines Namens darstellen und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lassen, selbst wenn er flüchtig niedergelegt und von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichnet ist (BAG, 25.02.2015, 5 AZR 849/13; 6.9.2012, 2 AZR 858/11; BGH, 27.5.2015, IV ZB 32/14).

    Der Wille des Unterzeichnenden ist nur von Bedeutung, soweit er in dem Schriftzug seinen Ausdruck gefunden hat (BAG, 6.9.2012, 2 AZR 858/11; 24.01.2008, 6 AZR 519/07).

  • BGH, 27.05.2015 - IV ZB 32/14

    Anforderungen an die Zustellung der Ausfertigung eines Urteils

    Auszug aus LAG Hamm, 10.06.2020 - 3 Sa 23/20
    Der Schriftzug muss sich als Wiedergabe eines Namens darstellen und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lassen, selbst wenn er flüchtig niedergelegt und von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichnet ist (BAG, 25.02.2015, 5 AZR 849/13; 6.9.2012, 2 AZR 858/11; BGH, 27.5.2015, IV ZB 32/14).

    Ob ein Schriftzug individuelle und charakteristische Merkmale aufweist, die die Nachahmung erschweren, und die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnen, kann nur im jeweiligen Einzelfall beurteilt werden (BGH, 27.05.2015, IV ZB 32/14).

  • BAG, 20.08.2014 - 7 AZR 924/12

    Befristung - Schriftform - Richterliche Überzeugungsbildung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.06.2020 - 3 Sa 23/20
    Nach dem Grundsatz, dass jede Partei die für sie günstigen Tatbestandsmerkmale beweisen muss, hat das beklagte Land zu beweisen, dass eine formwirksame Befristungsabrede vorliegt (vgl. dazu BAG, 20.8.2014, 7 AZR 924/12).

    Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet (§ 126 Abs. 2 Satz 2 BGB; vgl. zum Ganzen BAG, 20.8.2014, 7 AZR 924/12).

  • OLG Nürnberg, 13.10.2014 - 14 U 1533/14

    Verbraucherdarlehen: Erklärungspflicht der Bank hinsichtlich der

    Auszug aus LAG Hamm, 10.06.2020 - 3 Sa 23/20
    Vorliegend ist der Vorwurf einer nicht ausreichend gewissenhaften Prozessführung (vgl. dazu OLG Nürnberg, 13.10.2014, 14 U 1533/14) nicht gerechtfertigt, denn der Klägerin ist trotz Vorlage einer Kopie des Arbeitsvertrags bereits mit der Klageschrift kein Hinweis nach §§ 17 Satz 2 TzBfG, 6 Satz 2 KSchG erteilt worden.
  • BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 180/87

    Kündigung - Formvorschriften

    Auszug aus LAG Hamm, 10.06.2020 - 3 Sa 23/20
    Das aufgebrachte Dienstsiegel, das die Bedeutung eines Legitimationszeichens ähnlich einer Vollmachtsurkunde hat (vgl. dazu BAG, 29.6.1988, 7 AZR 180/87), führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hamm, 10.06.2020 - 3 Sa 23/20
    Aufgrund des Obsiegens mit dem Entfristungsantrag steht der Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gegen das beklagte Land ein Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung zu den zuletzt gültigen Arbeitsbedingungen nach Maßgabe der auch im Befristungsrechtsstreit anwendbaren (BAG, 13.6.1985, 2 AZR 410/84) Grundsätze der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, 27.2.1985, GS 1/84) zu.
  • BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 519/07

    Wartezeitkündigung - Schriftform - Kündigungsfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 10.06.2020 - 3 Sa 23/20
    Der Wille des Unterzeichnenden ist nur von Bedeutung, soweit er in dem Schriftzug seinen Ausdruck gefunden hat (BAG, 6.9.2012, 2 AZR 858/11; 24.01.2008, 6 AZR 519/07).
  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.06.2020 - 3 Sa 23/20
    Aufgrund des Obsiegens mit dem Entfristungsantrag steht der Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gegen das beklagte Land ein Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung zu den zuletzt gültigen Arbeitsbedingungen nach Maßgabe der auch im Befristungsrechtsstreit anwendbaren (BAG, 13.6.1985, 2 AZR 410/84) Grundsätze der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, 27.2.1985, GS 1/84) zu.
  • BAG, 20.01.2016 - 7 AZR 376/14

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkräfte für besondere Aufgaben

  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 375/10

    Berufsausbildungsverhältnis und Vorbeschäftigung

  • BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 6/11

    Befristungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist nach § 17 S 2 TzBfG iVm. §

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 664/12

    Probezeitkündigung eines evangelischen Pfarrers im befristeten Arbeitsverhältnis

  • BAG, 21.03.2018 - 7 AZR 408/16

    Befristung - Zustimmung des Personalrats - Berücksichtigung förderlicher Zeiten

  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 459/10

    Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts -

  • OLG München, 23.06.2021 - 10 U 5138/20

    Fixkosten bei Ermittlung des Unterhaltsschadens nach Verkehrsunfall

    Für das Verständnis eines Verfahrensantrags ist deshalb nicht allein der Wortlaut des Antrags entscheidend, sondern das Gericht hat den erklärten Willen zu erforschen, wie er aus der Klagebegründung, dem Prozessziel und der Interessenlage hervorgeht (vgl. BGH, a.a.O.; Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 10. Juni 2020 - 3 Sa 23/20 -, Rn. 29 juris).
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